Assessorkurs Postversand


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Kursbeschreibung

Unser Hemmer Assessor Postversandkurs Bayern ist ein auf die ganz speziellen Anforderungen des bayerischen Assessorexamens zugeschnittener Kurs.

Die Klausuren sind identisch zu denen des mündlichen Kurses. Somit kann jederzeit gewechselt werden. Besonders hervorzuheben ist aber, dass das didaktische Konzept des wöchentlichen Präsenzkurses sich auch hier auswirkt: Wir wählen nicht einfach nur „irgendwelche“ Klausuren aus, um die Technik des Klausurenschreibens zu trainieren. Wir machen mehr! Unsere Themen wählen wir sorgfältig so aus, dass alle denkbaren prozessualen und formalen Aufgabenstellungen – in unterschiedlicher Häufigkeit und je nach Examensbedeutung – eingeübt werden können, alle examensrelevanten prozessualen Problemkreise behandelt und gleichzeitig das materielle Recht wiederholt wird.

Unser Kurs behandelt den Stoff weitgehend proportional zu den ersten acht Examensklausuren (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichees Recht) sowie v.a. unter Berücksichtigung der examensrelevanten Stoffmenge.

Im Zivilrecht behandeln wir die in Bayern so ungemein wichtigen sog. „Nebengebiete“ – v.a. Arbeitsrecht – nach der statistischen Examenshäufigkeit. Generell werden in allen Rechtsgebieten die Themen auch materiell-rechtlich ebenfalls wieder nach der Häufigkeit gerade im bayerischen Assessorexamen ausgewählt. In Rechtsgebieten, die aufgrund ihrer großen Bedeutung mehrfach jährlich Klausurthema sind (z.B. Kaufrecht, Mietrecht, aber etwa auch öffentliches Baurecht), gehen unsere Klausuren dabei jeweils auf unterschiedliche Teilbereiche (z.B. einmal Verbrauchs-güterkauf und beim nächsten Mal BUB-Kaufvertrag) ein.

Interessiert an weiteren Details über unsere typische Jahreszusammenstellung? Diese finden Sie ganz einfach als pdf unter „Übersicht: Kursinhate und Klausuren“ bei „Kurskonzept und Tipps“.

Beachten Sie: Das Mitschreiben z.B. von Ö-Rechtsklausuren ist auch und gerade für Neureferendar*innen absolut sinnvoll, weil es in diesem Rechtsgebiet zu 95 % oder mehr um dieselben Fragen geht wie schon im Referendarexamen. Daher ist der „Kampf gegen das Vergessen“ die entscheidende Herausforderung des Referendariats. Bei den Formalien und im Prozessrecht enthält der Prüfungsstoff – anders als etwa im Zivilrecht – wenig Neues. Der Hauptgrund für schlechte Noten in den Verwaltungsrechtsklausuren des Assessorexamens ist vielmehr die große Zeitspanne, in der viele Referendare sich zwischen dem ersten Examen und dem Beginn der Verwaltungsrechtsstation nicht oder kaum mit diesem Gebiet befassen. Leider bemerken viele ihr Vergessen aber erst, wenn in der zweiten Hälfte der Referendariats die Vielzahl der Blocklehrgänge mit neuen Rechtsgebieten (Steuerrecht, Kautelarrecht) ein sinnvolles „Reloading“ zeitlich kaum mehr zulassen.

Deshalb: Bleiben Sie am Ball, kämpfen Sie mit unserer Hilfe von Anfang an auch im Ö-Recht gegen das große Vergessen an. Das ist viel einfacher und effektiver als ein oft mit extremem Frust verbundenes „Reloading“!

Behandlung des Steuerrechts: Acht plus x sind effektiver als neun!

Natürlich kann man auch bei Hemmer Klausuren im Steuerrecht schreiben. Bei uns aber zum richtigen Zeitpunkt! Aus dem wöchentlichen Kurs haben wir das Steuerrecht deswegen mit guten Gründen ausgeklammert. Wir bieten stattdessen unseren Intensivkurs Steuerrecht sowie zusätzliche Steuerrechtsklausuren an, die die Referendare zu einem von Ihnen selbst wählbaren geeigneten Zeitpunkt schreiben können („Klausurentraining Steuerrecht“). Da man dieses völlig neue Rechtsgebiet erst einmal stofflich erschließen muss, liegt dieser Zeitpunkt erst nach dem entsprechenden Intensivkurs.

Das Mitschreiben von Steuerrechtsklausuren wird aufgrund nicht vorhandener Rechtskenntnisse für die absolute Mehrheit im ersten Jahr des Referendariats völlig unmöglich bzw. sinnlos sein. Der einzige Profiteur einer Integrierung in den wöchentlichen Kurs wären wir selbst als Anbieter, weil ein solches Vorgehen aufgrund geringer Mitschreibequote unsere Kosten deutlich senken würde.


Die bayerische Anwaltsklausur: Sehr viele unserer Klausuren stellen wir aus der Anwaltsperspektive. Dabei geht es dann meist um Anwaltsschriftsätze. Dies ist gegenüber dem Anwaltsgutachten die formal grds. schwierigere Klausurvariante. Solche Klausuren mit Anwaltsschriftsätzen und Mandantenbegleitschreiben erfordern für den Erfolg im Examen unverzichtbar einen hohen Trainingsaufwand. Die Trainingsmöglichkeiten, die in der staatlichen Ausbildung hierfür gegeben sind, reichen dafür nicht einmal annähernd aus.

Beachten Sie auch: In fast allen anderen Bundesländern gelten für Anwaltsklausuren völlig andere – im Regelfall für den Bearbeiter viel einfacher zu handhabende – formale Regeln. Klausuren und Skripten von Anbietern aus anderen Bundesländern orientieren sich natürlich nicht an den bayerischen Regeln! Unsere Lösungen beachten diese – zugegeben manchmal ziemlich praxisfernen! – Regeln nicht nur, sie erläutern sie auch ausführlich mit ihren Hintergründen.


Die Hemmer-Volltreffer-Methode:

Ein beträchtlicher Teil der Original-Examensklausuren behandelt Probleme der aktuellen Rechtsprechung, teilweise komplizierte Details. Machen Sie sich selbst mithilfe unserer Examensreporte selbst ein Bild davon. Diese finden Sie u.a. auf unserer Website.

Was Sie dort auch sehen können: Regelmäßig hatten wir diese Rechtsprechung längst in den Kursen und Klausuren behandelt, als sie im Examen geprüft wurde. Oft war dies kurz vor dem Examen und in extremer Ähnlichkeit zur späteren Examensklausur. Zufall (trotz der Häufigkeit?), Hexerei oder der angebliche Informant im Prüfungsamt?

Das tatsächliche Rezept:
• Statt in erster Linie ausgelutschte Klausuren zu recyceln, erstellen wir mit enormem Aufwand viele völlig neue Klausuren, die einerseits auf die neueste Rechtsprechung zugeschnitten sind, in denen diese neuen Entscheidungen aber anderseits mit den in Bayern typischen Prüfungsklassikern verwoben sind.
• Wir setzen für die Erstellung Mitarbeiter ein, die bereits in jungen Jahren ihr Gespür mit herausragenden eigenen Examensergebnissen demonstriert haben und sich seit langem ausschließlich oder überwiegend mit den „Gesetzmäßigkeiten“ des bayerischen Assessorexamens befassen.

Unser deswegen immer wieder erfolgreich praktiziertes Motto lautet: Erst kommt Hemmer, dann das Prüfungsamt!

Kurszeiten

Versand dienstags

Kursbeginn

Einsteigen jederzeit möglich

Kündigung

jederzeit schriftlich zum Monatsende möglich

Gebühren

75 Euro/Monat für hemmer-Hauptkursteilnehmende
79 Euro/Monat für sonstige Teilnehmende

Preisoptionen

75 Euro/Monat für hemmer-Hauptkursteilnehmende
79 Euro/Monat für sonstige Teilnehmende

Kontaktadresse:

Juristisches Repetitorium hemmer
RA Ingo Gold
Mergentheimer Straße 44
97082 Würzburg

Tel.: 0931/797 82 - 50
Fax: 0931/797 82 - 51

E-Mail

assessor@hemmer.de

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