FAQ

Der wöchentliche Assessorkurs ist als Jahreskurs konzipiert. Deswegen sollte spätestens 12 Monate vor dem geplanten Examenstermin begonnen werden. Optimal ist der Einstieg kurz nach dem jeweiligen Einstellungstermin, damit Sie nach Abschluss des Jahreskurses noch Zeit zum eigenständigen Schreiben von Klausuren haben. 

Selbstverständlich kann auch nur an einzelnen Blöcke (z.B. nur Zivil- und Zivilprozessrecht) teilgenommen werden. Beachten Sie bitte, dass jeder Block nur einmal pro Jahr neu beginnt.  

Nach Abschluss des Kurses bietet sich der Besuch unserer Zusatzangebote - wie das Klausuren-Coaching - an.

Der wöchentliche Assessorkurs besteht aus drei Blöcken: Zivil- und Zivilprozessrecht, Straf- und Strafprozessrecht und Öffentliches Recht. Dabei ist jeder Block so konzipiert, dass auch ohne vertiefte Kenntnisse und ohne vorherige AG teilgenommen werden kann. Jedes Rechtsgebiet wird systematisch und beginnend mit den Grundlagen dargestellt.

 Zudem ist einer der großen Gefahren, die der Ablauf des Referendariats verursacht, der Verlust genau derjenigen Rechtskenntnisse, die man bereits einmal „drauf hatte" und die im Assessorexamen ebenfalls wieder die entscheidende Rolle spielen werden.

Deswegen muss auch im Strafrecht und im Öffentlichem Recht der "Kampf gegen das Vergessen" frühstmöglich aufgenommen werden! 

Der Einstieg in den wöchentlichen Assessorkurs macht zu jeder Zeit Sinn. Das Konzept des systematischen Kurses hat keinen eigentlichen Anfang oder Ende, sondern hat jeweils für sich abgeschlossene Unterrichtseinheiten, bei denen es innerhalb des Themas jeweils „bei Null" losgeht. 

Optimaler Einstiegszeitpunkt: Zu Beginn des jeweiligen Blocks! Im Januar startet der Block Öffentliches Recht, im April der Block Straf- und Strafprozessrecht und im Juli der Block Zivil- und Zivilprozessrecht.  

Wir empfehlen mit dem Block Zivil- und Zivilprozessrecht zu starten. Dieser Weg bietet sich insbesondere für Referendare an, die im April oder Mai eingestellt worden sind. Bei Einstellungen im Oktober oder November bietet sich auch der Einstieg zum Straf- und Strafprozessrecht an. Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.  

Natürlich gibt es den, er heißt jetzt nur anders und er ist anders strukturiert. Denn ReferendarInnen bringen andere Vorgaben mit, die Ziele sind etwas anders sind und ReferendarInnen sind aufgrund ihrer Termine zwangsläufig nicht so flexibel sind wie Studierende.

Der wöchentliche hemmer Assessorkurs ist ein systematischer Kurs mit integrierten Übersichten und Skripten. Zudem werden kleine Fälle und aktuelle Rechtsprechung besprochen.  

Daneben bieten wir halbjährlich das Klausuren-Coaching an. Hier werden Klausuren mit examenstypischen Umfang besprochen und Ihnen wird das notwendige Handwerkszeug vermittelt. Die Wissensvermittlung und das Training der handwerklichen Anforderungen an das Schreiben von Klausuren werden hier in sehr effektiver Weise miteinander verbindet. 

Selbstverständlich. (...und wenn Sie wegen dieser Frage schmunzeln - ja, derartige Fragen bekommen wir recht häufig.) Und wenn Sie nur noch ein halbes Jahr haben, macht der Einstieg auch Sinn. Ist zwar nicht optimal, aber besser spät als nie!
Manche AGs sind gut, manche sind es weniger. Manche AG-LeiterInnen sind ehrlich und kommunizieren von Beginn an, dass es gar nicht Aufgabe der AGs ist, Ihnen den gesamten Examensstoff zu vermitteln; manche sind es leider nicht und wägen Sie mit den leichtesten und verkürzten Examensklausuren der letzten 30 Jahre als Probeklausuren in trügerischer Sicherheit. Vertrauen Sie Ihre Zukunft nicht dem Zufall an, sondern Profis, die den Gesamtüberblick haben und wissen, was sie tun.
 
Dieselbe Frage wie die darüber genannte. Im Übrigen hören wir zu unseren Preisen manchmal, sie seien teuer, manchmal, sie seien billig. Jedenfalls sind sie angemessen. Sie werden von SpitzenjuristInnen mit didaktischer Kompetenz auf Basis von eigens für die Anforderungen des zweiten Examens erstelltem, stets aktuellem Material unterrichtet, und diese Qualität kostet eben. Im Übrigen sei hier noch bemerkt, dass die Gesamtkosten der juristischen Ausbildung im Vergleich etwa zu einer Meisterprüfung sehr gering sind. Es handelt sich um eine Investition in Ihre Zukunft, die (a) steuerlich absetzbar ist und (b) sich vermutlich mit dem ersten Monatsgehalt schon amortisiert haben dürfte.
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